UNSERE AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MSG MySolar GmbH (FN 422088 v)
Stand 18.3.2025
Im Interesse der Lesbarkeit haben wir auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich sind immer alle Geschlechter gemeint (m/w/d), auch wenn explizit nur eines der Geschlechter angesprochen wird.
1. Geltungsbereich
1.1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens (MSG MySolar GmbH, kurz MySolar) erfolgen ausschließlich auf Grundlage und unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende, in unseren Verkaufsbedingungen nicht enthaltene, abweichende und neue Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an bzw. sind nicht gültig, es sei denn, wir hätten schriftlich ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt oder wenn diese im Einzelfall zwischen der MySolar und dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurden.
1.2. Kostenvoranschläge/ Richtpreisangebote sind unverbindlich. Das Angebot der MySolar ist bis zur Annahme durch den Kunden (Unterfertigung des Angebotes) unverbindlich.
1.3. Mit der Bestellung (im Folgenden auch „Auftrag“ genannt), anerkennt der Kunde die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Geschäftsbedingungen. Die AGB werden entweder in ausgedruckter Form übergeben oder sind bei digitaler Zustellung via Hyperlink zugänglich. Weiters sind diese im Internet unter www.mysolar.at für den Kunden abrufbar.
1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstehen sich vorbehaltlich jederzeitiger Änderungen oder Ergänzungen durch die MySolar, wobei die Bestellung des Kunden immer zu den jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt und ausgeführt wird.
2. Lieferung und Leistungsumfang
2.1. Lieferfristen sind unverbindlich und beginnen jedenfalls nicht vor Vorlage sämtlicher technischer und sonstiger Ausführungsdetails, ggf. Bezahlung einer vereinbarten Anzahlung, völliger Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und/oder der Rücksendung des von unserem Vertragspartner unterfertigten Angebots. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferbereitschaft mitgeteilt wird oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Ansprüche jeder Art, wie insbesondere auch Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt trifft die MySolar keine Haftung und der Kunde/ Vertragspartner ist nicht zum Vertragsrücktritt berechtigt.
2.2. Die Leistungen der MySolar umfassen alle im Angebot ausgewiesenen Positionen und schriftlich vereinbarte Zusatzvereinbarungen
2.3. Die Leistungen der MySolar umfassen (wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart) nicht die Demontage und Entsorgung von Altkollektoren oder Alt-Photovoltaikmodulen, Bohr- und Stemmarbeiten, Grabungsarbeiten, Wiederherstellung der Dacheindeckung, Internet-/ oder Netzanschluss, Umbau und/oder Erneuerungen von Verteilerkästen. Weiteres sind die Abwicklung von Stromabnahmeverträgen und Förderungen nicht in den Leistungen inkludiert.
2.4. Dem Kunden zumutbare, sachlich gerechtfertigte, geringfügige Leistungsänderungen, einschließlich Leistungsänderungen die sich im Zusammenhang mit der Montage als erforderlich erweisen und nicht vorhersehbar waren (z.B. zusätzliche Befestigungen aufgrund mangelhaften Unterbaus), gelten als vorweg genehmigt.
2.5. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass im Rahmen der Montage hervortretende und nicht erkennbare Umstände, insbesondere solche in Bezug auf die Mangelhaftigkeit des Unterbaus, eine Anpassung des Leistungsumfangs erfordern können. Der Kunde wird MySolar die angemessenen Zusatzkosten für den dadurch verursachten Zusatzaufwand vergüten.
2.6. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und ermächtigt die MySolar entsprechend, dass im Zusammenhang mit den Leistungen gemäß Punkt. 2.2. die Abschaltung der Solar- oder PV-Anlage für die Dauer der Montagearbeiten erforderlich ist. Die Kosten und allfällige Nachteile aus der Abschaltung der Solar-/Photovoltaik-Anlage sind ausschließlich vom Kunden zu tragen.
2.7. Von MySolar ausgearbeitete oder bearbeitete Pläne, Skizzen, technische Ausarbeitungen oder Vorschläge, Muster und dergleichen sind und bleiben geistiges Eigentum der MySolar. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind diese, wie auch Kostenvoranschläge bzw. Angebote angemessen zu entlohnen und der Kunde verpflichtet sich, diese Kosten zu bezahlen.
2.8. Änderungen an Konstruktionen, Aussehen und Ausführung, geringe Abweichungen sowie Ausführungsrichtlinien behält sich die MySolar vor, soweit sie praktisch und technisch notwendig sowie technisch zumindest gleichwertig sind.
3. Pflichten des Kunden
3.1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Maßnahmen zu setzen und Vorkehrungen zu treffen, die für eine ungehinderte und zügige Leistungserbringung durch die MySolar erforderlich und nützlich sind. Bei Zuwiderhandeln haftet der Kunde für sämtliche durch sein Verhalten entstehende Mehrkosten.
3.2. Der Kunde erklärt, gegenüber MySolar sämtliche Angaben über Lage und Beschaffenheit des Aufstellortes, Beschaffenheit des derzeitigen Zustandes bzw. Untergrundes sowie der Umgebung der Solar-/Photovoltaik-Anlage rechtzeitig vor Erteilung des Auftrags wahrheitsgemäß und vollständig gemacht zu haben. Der Kunde hat MySolar unverzüglich zu warnen, wenn ihm Umstände bekannt werden, die die Funktionalität der Solar-/Photovoltaik-Anlage einschränken könnten.
3.3. Der Kunde hat allfällige erforderliche Bewilligungen, sonstige Zustimmungen Dritter sowie allfällige Meldungen an Behörden selbstständig und auf eigene Kosten zu veranlassen.
3.4. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass während des vereinbarten Zeitfensters für Warenanlieferungen, Montagetätigkeiten oder allfällige Abholung eine mit der Sachlage vertraute und unbeschränkt geschäftsfähige Person am Leistungsort anwesend und ermächtigt ist, die Ware und/oder Leistungserbringung entgegen zu nehmen sowie gegebenenfalls die erforderlichen Bereiche für Montagetätigkeiten, die An- und Ablieferung sowie die Lagerung jederzeit für MySolar zugänglich zu machen. Lieferscheine sind vom Kunden unverzüglich zu unterfertigen. Allfällige Verzögerungen, Kosten und sonstige Nachteile aus einer Verletzung dieser Bestimmung hat der Kunde zu tragen.
3.5. Die Kosten für die benötigte Energie zur Umsetzung der Montagetätigkeiten sowie die Energie und das Wasser für die Inbetriebnahme und einen Probebetrieb trägt der Kunde.
3.6. Der Kunde hat gegebenenfalls der MySolar bis zum Zeitpunkt des vollständigen Abschlusses der Leistungserbringung kostenlos den erforderlichen Platz zur sicheren Verwahrung des angelieferten Materials und ggf. Werkzeug und Maschinen bereit zu stellen.
3.7. Der Kunde verpflichtet sich nach Fertigstellung der Anlage unverzüglich Abnahmeprotokolle zu unterfertigen.
3.8. Der Kunde ist für die Förderabwicklung selbst verantwortlich. Förderungen – welcher Art auch immer – werden den Kunden von den jeweiligen Förderstellen zugesagt und ggfs. ausbezahlt (Bund, Land, Gemeinde etc.) und niemals von der MySolar. MySolar haftet nicht dafür, den Kunden über sämtliche mögliche oder auch nur naheliegende Förderungsmöglichkeiten vollständig aufgeklärt zu haben. Daher sind auch keine Ansprüche weder dem Grunde noch der Höhe nach daraus ableitbar.
3.9. Der Kunde räumt der MySolar zeitlich unbeschränkt das Recht ein, sämtliche Maßnahmen zu setzen, die erforderlich oder nützlich sind, um die Produktsicherheit der Solar- /Photovoltaik-Anlage zu gewährleisten, allfällige Mängel und allfällige (Serien-)Fehler zu testen und zu beheben. Der Kunde gewährt der MySolar insofern zeitlich unbeschränkt und auch nach Abschluss der beauftragten Leistungen nach entsprechender Vorankündigung jederzeit Zutritt zur Solar- /Photovoltaik-Anlage.
3.10. MySolar ist nicht verpflichtet, beigestellte Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Musterberechnungen, technische Beschreibungen, behördliche Genehmigungen, etc.) auf deren Richtigkeit, beigestellte Stoffe bzw. vorhandene Dachkonstruktionen auf deren Tauglichkeit und Kompatibilität mit den beauftragten Leistungen zu überprüfen (z.B. Statikgutachten zur Dachkonstruktion etc.). Der Kunde garantiert die Richtigkeit, Tauglichkeit und Kompatibilität der beigestellten Unterlagen/Stoffe und des Untergrunds. MySolar ist nicht verpflichtet, besondere Überprüfungen oder Messungen (Vorarbeiten Dritter, vorhandene Baulichkeiten, etc.) vorzunehmen. Hinsichtlich Umstände und Gegebenheiten technischer oder tatsächlicher Natur, die außerhalb des vereinbarten Angebots- und Lieferumfangs liegen, trifft die MySolar keine Prüf-, Warn- oder Hinweispflicht. Die MySolar haftet nicht für negative Folgen resultierend aus einer offenbaren bzw. versteckten Untauglichkeit der vom Käufer beigestellten Unterlagen, Daten, Stoffe, etc. oder unrichtigen Anweisungen des Kunden.
4. Warenlieferung und Leistungserbringung
4.1. MySolar wird sich bemühen, die vereinbarten Liefer-, Montage- und Wartungstermine einzuhalten, wobei der Kunde Verzögerungen, die nicht ausschließlich in der Sphäre von MySolar liegen, insbesondere Kapazitätsengpässe bei Vorlieferanten oder Verzögerungen durch Umwelteinflüsse, genehmigt. MySolar wird den Kunden nach Möglichkeit jeweils im Vorfeld von allfälligen Verzögerungen informieren. Daraus sind für den Kunden keine Ansprüche ableitbar.
4.2. Werden die Lieferung und/oder der Beginn der Leistungsausführung durch den Kunden zuzurechnende Umstände verzögert, verlängern sich Leistungsfristen und Termine entsprechend.
4.3. MySolar ist berechtigt Warenlieferungen, die Demontage und Montage, einen allfälligen Abtransport von Material und Altstoffen sowie sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Auftragsausführung selbst oder durch beauftragte Dritte vorzunehmen, die in diesem Fall als Subunternehmer für die MySolar tätig werden. Allenfalls von MySolar beauftragte Dritte sind zur Aushändigung und Entgegennahme von Lieferscheinen und Abnahmeprotokollen berechtigt.
4.4. Lieferungen und Leistungen erfolgen an die/der vom Kunden bekanntgegebene Adresse. Für den Fall unrichtiger, unvollständiger oder unklarer Angaben trägt der Kunde die daraus resultierenden Nachteile.
4.5. Die MySolar ist berechtigt, die Lieferung und Leistungserbringung auch in Teilen und schrittweise durchzuführen.
Es können Teilabschnittsrechnungen gestellt werden. Aufgrund von Rohstoffengpässen auf den Weltmärkten, auf die die MySolar keinen Einfluss hat, können mögliche nachträgliche Preiserhöhungen unabdingbar sein, mit welchen sich der Kundeausdrücklich einverstanden erklärt.
Für Notfälle behält sich die MySolar das Recht vor, einzelne Komponenten gegen gleichwertige oder höherwertige zu tauschen, ohne Einfluss auf den Positionspreis.
Die in den einzelnen Positionen angeführten Preise behalten ihre Gültigkeit solange der Marktpreis stabil ist und die Anlage dem Umfang und Rahmen des Angebots getreu bleibt. Allfällige Anpassungen werden vom Kunden akzeptiert.
4.6. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht mit Ablieferung am vereinbarten Ort bzw. Übergabe an den Kunden bzw. seinen Vertreter auf den Kunden über.
4.7. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen an Geräten sowie Werkzeugen der MySolar und an von der MySolar zur Leistungserbringung Beauftragten sind von dem Kunden zu verantworten.
4.8. Kann die Lieferung zu dem vereinbarten Liefertermin aus Gründen, die der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind, nicht erfolgen, so ist der Kunde verpflichtet, für jeden weiteren Zustellversuch die daraus resultierenden Mehrkosten (z.B. Versand- und Lieferkosten, Arbeitskosten) zu tragen.
4.9. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware unmittelbar nach Anlieferung auf Übereinstimmung mit der vereinbarten Spezifikation und allfällige Mängel zu untersuchen. Allfällige Schäden oder Mängel sind MySolar unverzüglich mitzuteilen. Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind („Verbraucher“), sind bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche verpflichtet, MySolar unverzüglich, längstens jedoch binnen drei Werktagen ab Kenntnis, von allfälligen Mängeln zu informieren. Die Lieferpapiere sind unverzüglich vom Kunden zu unterfertigen.
4.10. Konventionalstrafe: Unbeschadet vom Eintritt oder vom Umfang eines tatsächlich eingetretenen Schadens ist die MySolar berechtigt, für den Fall sämtlicher den Kunden betreffenden vertraglichen Verpflichtungen, der Nichterfüllung durch den Kunden oder der nicht gehörigen Erfüllung der vereinbarten Leistung, eine Konventionalstrafe in Höhe von 10 % des vereinbarten Gesamtpreises ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens zu verrechnen. Über die Konventionalstrafe hinausgehende Schäden können von der MySolar geltend gemacht werden.
5. Entgelt und Zahlungen
5.1. Preise sind nicht als Pauschalpreise zu verstehen. Für vom Kunden beauftragte Leistungen, die im Angebot keine Deckung finden, hat die MySolar Anspruch auf das angemessene Entgelt.
5.2. Zahlungen sind prompt und ohne Abzug zu leisten.
5.3. Die Berechtigung zum Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
5.4. Ist eine Anzahlung vereinbart, ist MySolar zur Warenlieferung und/ oder Leistungserbringung erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung verpflichtet.
5.5. Im Fall eines Zahlungsverzuges werden für Kunden, die Verbraucher sind, Verzugszinsen in der Höhe von 4% pro Jahr und für Unternehmer gesetzliche Unternehmerzinsen (derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr) vereinbart. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt der MySolar vorbehalten.
5.6. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (insbesondere Skonti und Rabatte).
5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der MySolar nur insofern zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von MySolar anerkannt sind.
5.8. Der Kunde verpflichtet sich bei Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen alle der MySolar für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung angemessenen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu ersetzen. Mahnspesen für jede einzelne Mahnung durch die MySolar werden pauschal in Höhe von EUR 40,- in Rechnung gestellt.
5.9. Die Preise der MySolar gelten mangels besonderer Vereinbarung netto ab Lager ohne Verpackung und ohne Kommissionierungsentgelt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen der MySolar nicht inkludiert und wird gesondert ausgewiesen. Die MySolar berechtigt die Preise zu erhöhen, wenn zum Zeitpunkt der Lieferung eine vorgesehene, nicht von MySolar beeinflussbare Änderung der Preiskalkulation bestimmenden Umstände eintreten. Dies gilt insbesondere für Preisschwankungen von Lieferanten, nachträgliche Einführung oder Erhöhung von Steuern, Zöllen, sonstigen öffentlichen Abgaben/ Gebühren und Frachten, sonstigen Nebengebühren, durch welche die Lieferung/Leistung der MySolar unmittelbar oder mittelbar betroffen bzw. verteuert werden.
6. Garantie
6.1. Als „Garantie“ bezeichnete Erklärungen von MySolar stellen lediglich freiwillige (teilweise entgeltliche) Zusagen dar. Bei berechtigter Inanspruchnahme der Garantie ist die MySolar nach eigener Wahl zur Behebung des Mangels oder zum Austausch des betroffenen Solarkollektors oder des PV-Moduls verpflichtet.
6.2. Für Photovoltaik-Module, Montagegestell, Wechselrichter und Photovoltaik Zubehör gelten die Garantiebedingungen des Herstellers.
6.3. Für thermische Sonnenkollektoren des Herstellers GREENoneTEC beträgt die Garantie-Laufzeit 10 Jahre ab dem Datum des Vertragsabschlusses. Die Inanspruchnahme der Garantie ist rechtzeitig, wenn die Garantie innerhalb der 10-Jahresfrist durch entsprechende Mitteilung an die MySolar geltend gemacht wird.
6.4.a Die Inanspruchnahme der Garantie für thermische Sonnenkollektoren steht unter folgenden Bedingungen:
(i) Die Solarkollektoren wurden ausschließlich durch MySolar oder einen Partner montiert und installiert;
(ii) aufgetretene Mängel, die zur Inanspruchnahme der Garantie berechtigen, wurden MySolar unverzüglich bekanntgegeben;
(iii) ein Nachweis über die durch ein befugtes Fachunternehmen durchgeführte 2-jährliche Überprüfung und Wartung der Solarkollektoren liegt vor; und
(iv) es liegt kein sonstiger Grund vor, der einen Haftungsausschluss (Punkt 8.) begründet.
6.4.b Die Inanspruchnahme der Garantie für Photovoltaikmodule steht unter folgenden Bedingungen:
(i) Die PV-Module wurden ausschließlich durch MySolar oder einer befugten Fachfirma montiert und abgenommen;
(ii) aufgetretene Mängel, die zur Inanspruchnahme der Garantie berechtigen, wurden MySolar unverzüglich bekanntgegeben;
(iii) ein Nachweis über die durch ein befugtes Fachunternehmen durchgeführte 2-jährliche Überprüfung und Wartung der PV- Anlage liegt vor; und
(iv) es liegt kein sonstiger Grund vor, der einen Haftungsausschluss (Punkt 8.) begründet.
6.5. Aus ein und demselben Sachverhalt können nicht gleichzeitig Ansprüche aus Garantie und Gewährleistung oder Schadenersatz vom Kunden geltend gemacht werden.
7. Gewährleistung
7.1. Als Gewährleistungsfrist gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, wird 1 Jahr ab Übergabe vereinbart. Der Übergabezeitpunkt ist der Zeitpunkt der Fertigstellung, jedoch spätestens das Datum der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch MySolar und den Kunden. Verweigert der Kunde ohne berechtigte Gründe die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls, ist das Datum der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch MySolar maßgeblich.
7.2. Für den Fall eines zu Recht bestehenden und zeitgerecht gerügten Mangels, ist MySolar nach eigener Wahl zur Behebung des Mangels oder zum Austausch verpflichtet. Der Kunde verpflichtet sich, eine solche Behebung durch MySolar zuzulassen. Ist die Behebung des Mangels nach zumindest zwei Behebungsversuchen fehlgeschlagen oder ist MySolar nicht in der Lage den Austausch vorzunehmen, ist der Kunde berechtigt, Preisminderung oder für den Fall, dass es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung zu verlangen.
8. Haftungsausschluss
8.1. Für allfällige Schäden im Rahmen der Auftragsausführung haftet My Solar nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Personenschäden. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen. Dazu zählt auch ein eventuell entgangener Solar- oder PV-Ertrag.
8.2. Im Rahmen der Montage- und Demontagearbeiten können Schäden bzw. Folgeschäden an bereits vorhandenen Teilen der Solaranlage sowie am Dach oder Mauerwerk entstehen. Für solche Schäden haftet die MySolar nicht.
8.3. Die Haftung bei Kollektoren und PV-Modulen für Glasbrüche, Glaskratzer, Frostschäden, Überdruck, witterungsbedingte Einflüsse (z.B. Küstenregionen oder Industriegebiete), sonstige mechanische Beschädigungen oder Veränderungen, die nicht von MySolar zu verantworten sind, für Beschädigungen aufgrund von höherer Gewalt sowie Beschädigungen oder Mängel, die auf unsachgemäße Wartung, Gebrauch oder Betrieb zurückzuführen sind, sowie für Farbabweichungen und -veränderungen, natürliche Abnützungserscheinungen sowie Beeinträchtigungen, die keinen Einfluss auf die Funktion des Kollektors oder auf das PV-Modul haben, ist ausgeschlossen.
8.4. Soweit im Rahmen der Auftragserteilung die Bekanntgabe von Spezifikationen, wie insbesondere Maße, vorhandene Anschlüsse, detaillierte Informationen zum Untergrund und Ähnliches erforderlich sind, liegt die Verantwortlichkeit für die Richtigkeit dieser Spezifikationen beim Kunden. Bei nicht vollständiger und/ oder richtiger Informationserteilung an die MySolar wird die MySolar von jeglicher Haftung für allfällige Schäden befreit.
8.5. Der Ausschluss der Haftung umfasst auch einen Ausschluss der Haftung gegenüber Organen, Mitarbeitern, Vertretern und Gehilfen der MySolar.
8.6. Schadenersatzansprüche von Kunden, die nicht Verbraucher sind, sind bei sonstigem Verfall längstens binnen 6 Monaten ab Kenntnis vom Schaden gerichtlich geltend zu machen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Bis zur Bezahlung des gesamten vereinbarten Entgelts, bleibt die vertragsgegenständliche Ware im Eigentum der MySolar.
9.2. Noch nicht zur Gänze bezahlte Ware, darf durch den Kunden weder verbracht, verpfändet noch weiterveräußert werden. Jede Verfügung über die Ware seitens des Kunden ist bis zur vollständigen Bezahlung der Ware ohne vorherige schriftliche Zustimmung der MySolar unzulässig. Bei Zustimmung zur Weiterveräußerung gilt die Kaufpreisforderung als zugunsten der MySolar verpfändet.
9.3. Sollte die unter aufrechtem Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen von exekutiven Schritten gepfändet werden, so verpflichtet sich der Kunde die MySolar unverzüglich davon zu verständigen darauf hinzuweisen, dass es sich um Vorbehaltseigentum der MySolar handelt und alle zumutbaren Schritte in die Wege zu leiten, um die diesbezügliche Exekution zur Einstellung zu bringen.
10. Rücktrittsrecht für Verbraucher
10.1. Die Bestimmungen dieses Punktes 10. gelten ausschließlich für Kunden, die Verbraucher sind.
10.2. Der Kunde kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Erklärung des Rücktritts gemäß Punkt 10.2. hat schriftlich an die MySolar zu erfolgen.
10.3. Wünscht der Kunde, dass die MySolar noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist gemäß Punkt 10.2. mit der Vertragserfüllung beginnt, so hat der Kunde der MySolar ein ausdrücklich auf diese vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen schriftlich und vom Kunden unterfertigt zu übermitteln.
10.4. Kein Rücktrittsrecht des Kunden besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem die Ware das Lager verlassen hat bzw. mit der Zustellung begonnen wurde oder die MySolar mit der Montage der Solarkollektoren oder PV-Modulen bzw. der Ausführung des erteilten Auftrags begonnen hat.
10.5. Tritt der Kunde gemäß Punkt 10.2. berechtigterweise vom Vertrag zurück, hat der Kunde eine allenfalls bereits empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an die MySolar zurückzustellen. MySolar wird alle vom Kunden allenfalls bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung zurückerstatten. Die MySolar kann die Rückzahlung an den Kunden verweigern, bis MySolar die Ware wieder zurückerhalten hat.
11. Datenschutz und Datenverwendung
11.1. Der Kunde stimmt der Verwendung der durch ihn im Rahmen der Bestellung und Auftragsabwicklung bekanntgegebenen Daten durch die MySolar zu. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten durch die MySolar erfolgt zum Zweck der Auftragsabwicklung, der Durchführung des Zahlungsverkehrs, der Kundenevidenz und der Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung, wie beispielsweise die Lieferung oder Montagetätigkeiten durch Dritte, erforderlich.
11.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zum Zweck der Bonitätsprüfung an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände, insbesondere den Kreditschutzverband von 1870, übermittelt werden dürfen.
11.3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er auch nach Auftragsdurchführung von MySolar weitere Informationen über Leistungen und Produkte der MySolar erhält.
11.4. Diese Zustimmungen zur Datenverwendung können vom Kunden durch entsprechende Erklärung gegenüber der MySolar widerrufen werden. Insofern und insoweit dadurch die Leistungserbringung der MySolar eingeschränkt oder behindert wird, sind die daraus entstehenden Nachteile vom Kunden zu tragen.
11.5. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass zur Anlagenplanung und Ausführung notwendiges Bild und Videomaterial durch die MySolar und/oder durch MySolar beauftragte Dritte erstellt und verwendet werden darf.
11.6. Lichtbilder und Filmwerke sind urheberrechtlich geschützte Werke. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte der MySolar stehen ausnahmslos der MySolar zu. Die MySolar hat das (meist) ausschließliche Verwertungsrecht, d.h. das ausschließliche Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Eine Nutzung ist in diesem Fall nur nach Maßgabe einer von der MySolar erteilten Nutzungsbewilligung zulässig.
11.7. Das Eigentum an jeglichen Bilddateien steht ausschließlich der MySolar zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien und Nutzung im Umfang der Nutzungsbewilligung besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft mangels abweichender ausdrücklicher Vereinbarung nur eine zwischen der MySolar und dem Kunden einvernehmlich festzusetzende Auswahl der hergestellten Bilddateien.
12. Kommunikation
12.1. Der Kunde erklärt sich mit der Kommunikation in Form von dauerhaften Datenträgern, insbesondere auch per E-Mail, einverstanden.
13. Recht, Gerichtsstand
13.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes.
13.2. Für allfällige Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für und bzw. in Klagenfurt am Wörthersee vereinbart.