Energiegemeinschaften
In Österreich gibt es drei verschiedene Modelle, um die gemeinsame Nutzung einer oder mehrerer Energieerzeugungsanlagen umzusetzen.
Schon seit 2017 können mehrere Personen, die einen gemeinsamen Netzanschluss nützen (z.B. Mehrparteienhäuser), im Rahmen einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage Strom produzieren und gemeinschaftlich verwerten. Seit 2021 können mehrere Personen über Grundstücksgrenzen hinweg Energie produzieren, speichern, verbrauchen und verkaufen.
Gemeinsam im Vorteil
Energie
produzieren
Energie
speichern
Energie
verbrauchen
Energie
verkaufen
Erklärvideo Zur Energiegemeinschaft
Melden Sie sich bei Solar Union Austria in einer Energiegemeinschaft an:
Nutzen Sie die Möglichkeit eines unverbindlichen Beratungstermins. Wir informieren Sie gerne!
3 Kategorien von Energiegemeinschaften
Ganz allgemein lassen sich Energiegemeinschaften in 3 Kategorien einteilen:
die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage, die erneuerbare Energiegemeinschaft, die Bürgerenergiegemeinschaft.
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)
- Befindet sich auf einem Dach eines Mehrparteienhauses mit genau 1 Stromhauszuleitung (mehrere Eigentümer, oder sozialer/ gemeinnütziger Wohnbau mit Mietern oder Mischform Eigentümer und Mieter)
- In der Regel eine hohe Anzahl von Mietern oder Eigentümern mit Strombezugsverträgen (=“Mieterstrommodell“)
- Findet nur auf der Netzebene 7 des Energieversorgers statt
- Kombination mit E-Tankstellen möglich
- Keine Netzgebühr (!)
- 13,9 Cent/ kWh (derzeitiger Standard-Energie-Preis der KELAG) als Tarif möglich
- Finanzierung/ Betrieb durch die Eigentümer oder über Contractingpartner SWA
Vorteil: deutlich höhere Erträge für den Finanzierer als beim Einspeisen und für den Mieter ca. 50% Gesamtpreisersparnis durch Einsparung der Netzkosten.
Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG)
Eine erneuerbare Energiegemeinschaft geht über die Hauszuleitung hinaus und wird genau zu einem Umspannwerk (UW) eines Energieversorgers zugezählt. In Kärnten gibt es etwa 60 Umspannwerke.
Es gibt auch mehrere Gemeinden mit mehreren Umspannwerken, dh die UW sind nicht an Gemeindegrenzen gebunden. Entsprechend kann es je Umspannwerk eine oder mehrere Energiegemeinschaften geben. Dazu muss ein Verein bei der jeweiligen Behörde mit formlosen Statuten und einer ZVR-Zahl gegründet werden. Die Energiegemeinschaft kann dann entsprechend Mitglieder aufnehmen. Die Mitglieder können Stromeinspeiser und Strombezieher sein oder beides. Als Mitglieder können private Haushalte, Firmen, Vereine oder Gemeinden beitreten. Die Energiegemeinschaft wird dann entsprechend der bezogenen oder abgegebenen Mengen in kWh abgerechnet und die Kosten auf die Mitglieder umgelegt.
Vorteil: Netzkostenersparnis zwischen 28 und 64% (je nach Netzebene)
- Bessere Strompreise für Verbraucher (13,9 Cent je kWh)
- Einspeiser bekommen einen höheren Ertrag abgegolten (derzeit 8 Cent je kWh statt 3 Cent je kWh).
- Netzebene 4-7
Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
Die Bürgerenergiegemeinschaft ist auf Strom beschränkt und es entfallen die finanziellen Vergünstigungen (keine Ersparnis von Netzgebühren etc.).
Im Gegensatz zur EEG darf die BEG nur elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Sie ist nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt und kann sich über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken.
Auch in BEGs können die Mitglieder bzw. Gesellschafter Privat- und/oder Rechtspersonen sein, es gilt in gleicher Weise, dass die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund stehen darf.
Elektrizitätsunternehmen, Mittel- und Großunternehmen dürfen im Gegensatz zu EEGs an BEGs teilnehmen, sie dürfen dort aber nicht die Kontrolle ausüben. Kontrolle kann z.B. bedeuten, dass natürliche Personen, Gebietskörperschaften und Kleinunternehmen über die Mehrheit in der Mitgliederversammlung verfügen und die wichtigen Änderungen der Statuten beschließen können.
Zwar gibt es im Vergleich zur EEG keine direkten finanziellen Anreize bei BEGs, jedoch können BEGs dennoch dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und den Übergang zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen.
Energiegemeinschaften auf Netzebene
Schnellübersicht möglicher Energiegemeinschaften
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)
- Mind. zwei Teilnehmer:innen*
- Strom
- Vertrag- und Anlagenverantwortlicher
- Finanzielle Vergünstigungen bei Netzentgelten und Abgaben**
- Räumlich begrenzt
Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG)
- Mind. zwei Teilnehmer:innen
- Erneuerbaren Strom und Wärme
- Eigene Rechtsform
- Finanzielle Vergünstigungen bei Netzentgelten und Abgaben
- Räumlich begrenzt
Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
- Mind. zwei Teilnehmer:innen
- Strom
- Eigene Rechtsform
- Keine Vergünstigungen bei Netzentgelten und Abgaben
- Räumlich unbegrenzt
*In Ausnahmefällen kontaktieren Sie bitte Ihren Netzbetreiber **In GEAs entfallen die Netzentgelte für den innergemeinschaftlichen Strom zur Gänze.
Über die Solarunion Austria
Die Solar Union Austria ist ein Netzwerk aus mehreren Unternehmen, die ein gemeinsames Ziel haben: den Betrieb von Energiegemeinschaften mit all seinen dazu nötigen Leistungen.
Die Solar Union Austria (SUA) fungiert nicht als eigenes Unternehmen, sondern ist als Marke der Quantum Sales im Markenschutzregister eingetragen. Jedes an der SUA teilnehmende Unternehmen arbeitet eigenständig am Markt, aber mit starkem Netzwerk- und Kooperationsgedanken: